Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2026 gelten die Regelungen zur Aktivrente. Ein Rentner in einer sv-pflichtigen Beschäftigung (Datum Regelaltersgrenze 01.01.2025) erhält monatlich 1.000 Euro. Nun soll er für das Jahr 2025 im Monat 04/2026 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.200 Euro erhalten.
Die FAQ-Liste des BMF ist für diesen Fall widersprüchlich. Dort steht:
"Nachzahlungen für Zeiträume vor dem Folgemonat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung nicht von der Aktivrente umfasst.
Das würde umgekehrt bedeuten, dass Nachzahlungen für Zeiträume nach dem Folgemonat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung von der Aktivrente umfasst sind.
Damit wäre die Einmalzahlung bis zum Betrag von 1.000 Euro steuerfrei (1.000 Euro laufend + 1.000 Euro Einmalzahlung steuerfrei + 200 Euro Einmalzahlung steuerpflichtig).
Gleichzeitig steht in den FAQ des BMF an anderer Stelle:
"Nachzahlungen sind in der Regel steuerfrei, soweit sie laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge darstellen und für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Auch hierbei ist die 2.000 €-Monatsgrenze zu beachten."
Die Voraussetzungen der Aktivrente sind erst ab dem 01.01.2026 gegeben, somit wären die 1.200 Euro voll steuerpflichtig, da diese zwar nach der Regelaltersgrenze erwirtschaftet wurden, aber das Jahr vor Inkrafttreten der Aktivrente betreffen.
Was ist richtig?