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  • 01
    Einmalzahlung während nicht vorgeschriebenem Praktikum

    Für den Zeitraum 25.02.26 - 17.04.2026 tätigt ein Student bei uns im Haus ein nicht vorgeschriebenes Praktikum. Für das Praktikum bezog er kein mtl. Arbeitsentgelt. Wir haben ihn somit mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 und PGR "190" angelegt.

    Zum Abschluss des Praktikums soll er eine Einmalzahlung in Höhe von 1000 EUR erhalten.

    Wie ist hier die versicherungsrechtliche Beurteilung bzw. welche Schlüssel sind zu hinterlegen?

  • 02
    RE: Einmalzahlung während nicht vorgeschriebenem Praktikum

    Hallo I.Nahrendorf,
     
    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Praktikum mit Entgelt ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer und unterliegen demzufolge grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht.
     
    Dies gilt auch, sofern für die Beschäftigung rückwirkend ein „einmaliges“ Arbeitsentgelt gezahlt wird. 
     
    Sofern allerdings die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind, kann diese sozialversicherungsfrei über die Minijob-Zentrale gemeldet und abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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