Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Einschätzung zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einer Einmalzahlung.
Folgender Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiterin befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis/Übergangsbereich und erhält vom 29.01.2026 bis 14.07.2026 Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Im Juni 2026 wurde der Mitarbeiterin auf Antrag ein steuerpflichtiger Familienzuschuss in Höhe von 480,- € für die Klassenfahrt bzw. Mittagsessen ihrer schulpflichtigen Kinder ausbezahlt.
Sind auf die Einmalzahlung in Höhe von 480,- € Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, obwohl im Auszahlungsmonat ausschließlich Krankengeld bezogen wurde und kein laufendes Arbeitsentgelt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.