Hallo,
eine Mitarbeiterin beginnt zum 01. August 2026. (sie hat zuvor nicht für uns gearbeitet)
Sie bekommt 4500€ Grundgehalt. Im ersten Monat erhält sie darüber hinaus eine Wechselprämie von 4500€.
Wir gehen davon aus das die Wechselprämie eine Einmalzahlung ist.
Wird als Beitragsbemessungsgrenze dennoch der Wert für einen Monat (KV/PV 5.812,50 €, RV, ALV 8.450 €) berücksichtigt, weil nur die Monate bis zum Ablauf des Monats, dem die Einmalzahlung zugeordnet ist, für diese Grenze herangezogen wird?
Viele Grüße