Wir haben mit einem Studenten einen Bachelorarbeitsvertrag für die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Während dieses Zeitraums war der Student nicht als Arbeitnehmer in unserem Unternehmen beschäftigt und hat keine Vergütung erhalten.
Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Student nach erfolgreicher Benotung seiner Bachelorarbeit eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € erhält. Die Benotung der Arbeit liegt inzwischen vor, sodass die Auszahlung der Prämie nun erfolgen soll.
Es stellt sich die Frage, ob diese Prämie steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtig ist. Falls eine Versteuerung erforderlich ist: Erfolgt diese wie bei einem regulären Arbeitslohn als einmalige Lohnzahlung oder ist die Prämie steuerlich anders zu behandeln, da kein Arbeitsverhältnis bestand?