Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    einmalige Prämie Bachelorand

    Wir haben mit einem Studenten einen Bachelorarbeitsvertrag für die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Während dieses Zeitraums war der Student nicht als Arbeitnehmer in unserem Unternehmen beschäftigt und hat keine Vergütung erhalten.


    Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Student nach erfolgreicher Benotung seiner Bachelorarbeit eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € erhält. Die Benotung der Arbeit liegt inzwischen vor, sodass die Auszahlung der Prämie nun erfolgen soll.


    Es stellt sich die Frage, ob diese Prämie steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtig ist. Falls eine Versteuerung erforderlich ist: Erfolgt diese wie bei einem regulären Arbeitslohn als einmalige Lohnzahlung oder ist die Prämie steuerlich anders zu behandeln, da kein Arbeitsverhältnis bestand?

  • 02
    RE: einmalige Prämie Bachelorand

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn die Bachelor-Arbeit weisungsfrei (nicht als Arbeit zugunsten des Unternehmens) erstellt wurde, ist die Zahlung nicht lohnsteuerlich relevant. Beim Empfänger handelt es sich einkommensteuerlich um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: einmalige Prämie Bachelorand

    Muss die Auszahlung dieser einmaligen Prämie im Hinblick auf eine Betriebsprüfung dann über eine Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen und dargestellt werden, oder kann dem Studenten die Prämie ohne Anlage im Abrechnungssystem ausgezahlt werden?

  • 04
    RE: einmalige Prämie Bachelorand

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Auszahlung muss (und darf) nicht über die Lohnabrechnung erfolgen, weil es sich nicht um Arbeitsvergütung handelt. Der Betrag ist als (sonstige) Betriebsausgabe zu behandeln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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