Ein tariflich beschäftigter Mitarbeiter (versicherungspflichtig) nimmt Sonderurlaub um eine Vertretertätigkeit für eine außertarifliche Stelle (befristeter Zeitraum) zu übernehmen, die entgeltlich über der JAEG liegt.
Beide Beschäftigungsverhältnisse erfolgen beim selben Arbeitgeber. Handelt es sich hier um einheitliches Beschäftigungsverhältnis? Da die erste Tätigkeit ruht, ist die Frage ob sie als ausgeübte Tätigkeit zählt und hinzuaddiert wird ?
Falls Ja (es handelt sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis): Sind überhaupt DEÜV Meldungen zu leisten, da ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis besteht und keine Unterbrechung in der Entgeltzahlung stattfindet?
Falls Nein: Wird das außertarifliche Beschäftigungsverhältnis als Aufnahme einer neuen Beschäftigung bewertet und der Arbeitnehmer würde aufgrund der Entgelthöhe (über JAEG) sofort versicherungsfrei werden? Welche DEÜV Meldungen wären dann hier für beide Beschäftigungsverhältnisse durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen