Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten von unserer Kommune eine monatliche Entschädigung für ihr Ehrenamt.
Durch die Anhebung der Ehrenamtspauschale Mitte dieses Jahres rückwirkend zum 01.01.2026 wir somit die Minijob Grenze von € 603,00 bei einigen Ortsvorstehern unterschritten.
Ab wann sind die Regelung für den Minijob anzuwenden? (Die Information des Ministeriums für Finanzen BW ewurde am 26.05.2026 veröffentlicht.