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  • 01
    (ehemaliger)Angehöriger der US Streitkräfte

    Ein (ehemaliger) Angehöriger der US Streitkräfte will einen (Neben-)Job bei einem deutschen Arbeitgeber ausüben mit einem monatlichen Entgelt > 603 € und unbefristet.


    Gibt es von der deutschen Sozialversicherung irgendwelche Ausnahmevorschriften für diesen Personenkreis, ggf. welche?


    Danke für eine Antwort.

  • 02
    RE: (ehemaliger)Angehöriger der US Streitkräfte

    Hallo Manni,

    grundsätzlich gilt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass - unabhängig vom Wohnort - in dem Land Sozialversicherungspflicht entsteht, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.

    Angehörige der NATO-Truppen (z. B. der US-Streitkräfte) oder eines zivilen Gefolges unterliegen nach Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger den deutschen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, wenn es sich bei dem Arbeitgeber nicht um die NATO-Truppe selbst handelt. In diesen Fällen ist nicht die Beschäftigung eines Ausländers bei einem exterritorialen, sondern bei einem inländischen Arbeitgeber zu unterstellen.

    Bezogen auf Ihren Sachverhalt bedeutet dies, dass (ehemalige) Angehörige der US-Streitkräfte, die einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen (Neben-)Job bei einem deutschen Arbeitgeber ausüben, gemäß den deutschen Rechtsgrundsätzen prinzipiell der Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen unterliegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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