Hallo liebes Expertenteam,
wie ist die Sozialversicherung eines ehemaligen hauptberuflichen Bürgermeisters zu beurteilen?
Wie schon erwähnt ist unser neuer Mitarbeiter (51 Jahre) ein ehemaliger Bürgermeister. Er bezieht daraus eine "Pension" und ist derzeit privat krankenversichert.
Bei der Beschäftigung, die er seit 01.07.2026 ausübt, beträgt das mtl. Bruttogehalt ca. 4.000,00 €. Damit wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten.
Besteht für den Mitarbeiter ab 01.07.2026 Kranken- und Pflegeversicherungspflicht?
Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Gehalt05