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  • 01
    ehemaliger hauptberuflicher Bürgermeister - Sozialversicherung

    Hallo liebes Expertenteam,


    wie ist die Sozialversicherung eines ehemaligen hauptberuflichen Bürgermeisters zu beurteilen?


    Wie schon erwähnt ist unser neuer Mitarbeiter (51 Jahre) ein ehemaliger Bürgermeister. Er bezieht daraus eine "Pension" und ist derzeit privat krankenversichert.

    Bei der Beschäftigung, die er seit 01.07.2026 ausübt, beträgt das mtl. Bruttogehalt ca. 4.000,00 €. Damit wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten.

    Besteht für den Mitarbeiter ab 01.07.2026 Kranken- und Pflegeversicherungspflicht?


    Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Gehalt05

     

  • 02
    RE: ehemaliger hauptberuflicher Bürgermeister - Sozialversicherung

    Hallo Gehalt05,
     
    pensionierte Beamte, die noch eine Beschäftigung ausüben, sind krankenversicherungsfrei zu beurteilen und unterliegen damit in dieser Beschäftigung auch nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
     
    Sofern es sich um eine „Pension wegen Dienstunfähigkeit“ handelt, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Bezieht dagegen der pensionierte Beamte eine Pension wegen Erreichens „einer“ Altersgrenze , wäre dieser hier mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0310“ und dem Personengruppenschlüssel „119“ anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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