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  • 01
    Ehefrau übernimmt Vertretung als Zeitungszustellerin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn die Ehefrau die Vertretung eines erkrankten unselbständig beschäftigten Zeitungszustellers gelegentlich übernimmt, begründet dies ebenso ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Anmeldung zur Sozialversicherung oder wäre dies eine familiäre Hilfeleistung? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

  • 02
    RE: Ehefrau übernimmt Vertretung als Zeitungszustellerin

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich hat in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmende die Arbeit in eigener Person zu erbringen.
     
    Sofern hier eine andere Person vertretungsweise die anfallenden Arbeiten übernimmt, entsteht ein neues Arbeitsverhältnis, welches grundsätzlich den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen unterliegt.
     
    Gegebenenfalls kann in diesem Zusammenhang auch ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Von einem mittelbaren Beschäftigungsverhältnis kann nur dann die Rede sein, wenn ein Arbeitnehmer zur Leistung der ihm gegenüber dem Arbeitgeber obliegenden Dienste in eigenem Namen Arbeitskräfte einstellt, deren Arbeit jedoch wirtschaftlich seinem Arbeitgeber zugutekommt. Insoweit gilt hier der Arbeitgeber auch gegenüber den von eigenen Beschäftigten eingestellten Personen als Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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