Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn die Ehefrau die Vertretung eines erkrankten unselbständig beschäftigten Zeitungszustellers gelegentlich übernimmt, begründet dies ebenso ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Anmeldung zur Sozialversicherung oder wäre dies eine familiäre Hilfeleistung? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.