Guten Morgen,
ein Arbeitnehmer erhält jeden Monat einen vertraglich festgelegten Gesundheitsbonus/-prämie, wenn er nicht krank wird. Dieser monatliche Bonus/Prämie wird immer erst im nächsten Monat ausbezahlt, bzw. nicht ausbezahlt. Ist es korrekt, wenn der lfd. Gesundheitsbonus/-prämie als "nicht erstattungsfähig nach U1" geschlüsselt ist? Durch die Bonuszahlung im nächsten Monat kann es doch passieren, dass er im Krankheitsmonat den vertraglich festgelegten Gesundheitsbonus vom Vormonat erhält, der dann (teilweise) erstattet wird. Oder gibt es hierfür auch eine Vereinfachungsregel, die etwas anderes aussagt?
Danke für Ihre Hilfe. Viele Grüße Tom