Sehr geehrtes Expertenteam,
betreffend der Abgabe einer EEL Meldung hätten wir betreffend Angaben der 3 Monate vor der Erkrankung eine kurze Nachfrage:
Die Mitarbeiterin ist seit dem 27.04.2026 krank.
Sie würde daher ab dem 08.06.2026 aus der Lohnfortzahlung fallen.
Die Mitarbeiterin hat am 08.06.2026 den Dienst angetreten, jedoch wieder abgebrochen.
Der Arzt hat eine Folgebescheinigung bis einschl. 23.06.2026 ausgestellt.
Nachdem die Mitarbeiterin den Dienst am 08.06.2026 angetreten hat, würde sie daher ab dem 09.06.2026 aus der Lohnfortzahlung fallen.
Welche Monate sind durch die Unterbrechung von einem Tag der Krankenkasse zu übersende?
1: Januar - März, da der 27.04.2026 als Beginn der AU zugrunde gelegt wird
2: März - Mai, da der 09.06.2026 als "Beginn" der AU zugrunde gelegt wird
Sollte u.a. der Krankenkasse mitgeteilt werden, dass der Dienst am 08.06.2026 angetreten wurde und daher der Beginn vom Krankengeld sich um einen Tag verschiebt?
_ _ _ _ _ _
Wenn die Erkrankung nicht nahtlos ist und es durchaus anrechenbare Vorerkrankungen gibt, auf welche Arbeitsunfähigkeit muss ich mich beziehen, damit die EEL Meldung richtig erstellt wird?
z.B.
AU Meldungen
26.11.2025 - 04.12.2025 = 9 Tage
12.01.2026 - 13.02.2026 = 33 Tage
26.05.2026 - 30.06.2026 Reha --> mit Beginn der Reha aus der Lohnfortzahlung
Welche Monate sind hier zu bestätigen, damit die EEL Meldung für das Übergangsgeld/Krankengeld richtig abgesetzt wird?
Danke vorab.