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  • 01
    EEL Meldung _ Angabe Monate für Berechnungn Krankengeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    betreffend der Abgabe einer EEL Meldung hätten wir betreffend Angaben der 3 Monate vor der Erkrankung eine kurze Nachfrage:


    Die Mitarbeiterin ist seit dem 27.04.2026 krank.

    Sie würde daher ab dem 08.06.2026 aus der Lohnfortzahlung fallen.


    Die Mitarbeiterin hat am 08.06.2026 den Dienst angetreten, jedoch wieder abgebrochen.

    Der Arzt hat eine Folgebescheinigung bis einschl. 23.06.2026 ausgestellt.


    Nachdem die Mitarbeiterin den Dienst am 08.06.2026 angetreten hat, würde sie daher ab dem 09.06.2026 aus der Lohnfortzahlung fallen.


    Welche Monate sind durch die Unterbrechung von einem Tag der Krankenkasse zu übersende?

    1: Januar - März, da der 27.04.2026 als Beginn der AU zugrunde gelegt wird

    2: März - Mai, da der 09.06.2026 als "Beginn" der AU zugrunde gelegt wird


    Sollte u.a. der Krankenkasse mitgeteilt werden, dass der Dienst am 08.06.2026 angetreten wurde und daher der Beginn vom Krankengeld sich um einen Tag verschiebt?

    _ _ _ _ _ _


    Wenn die Erkrankung nicht nahtlos ist und es durchaus anrechenbare Vorerkrankungen gibt, auf welche Arbeitsunfähigkeit muss ich mich beziehen, damit die EEL Meldung richtig erstellt wird?


    z.B.

    AU Meldungen

    26.11.2025 - 04.12.2025 = 9 Tage

    12.01.2026 - 13.02.2026 = 33 Tage

    26.05.2026 - 30.06.2026 Reha --> mit Beginn der Reha aus der Lohnfortzahlung


    Welche Monate sind hier zu bestätigen, damit die EEL Meldung für das Übergangsgeld/Krankengeld richtig abgesetzt wird?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: EEL Meldung _ Angabe Monate für Berechnungn Krankengeld

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    zunächst einmal gehen wir davon aus, dass Sie in Ihrer Fallschilderung zwei unterschiedliche Sachverhalte ansprechen.
     
    Zu Fall 1:
     
    Da die Mitarbeiterin am 08.06.2026 den Arbeitsversuch abbrechen „musste“, wären nach unserer Einschätzung die Monate März bis Mai 2026 in der Entgeltbescheinigung (EEL-Meldung) anzugeben. Obwohl es aus der Entgeltbescheinigung hervorgehen sollte, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse separat zu informieren, dass die Mitarbeiterin die Wiederaufnahme der Beschäftigung wegen der gleichen Krankheitsursache abgebrochen hat.
     
    Zu Fall 2:
     
    In diesem Fall wären nach unserer Auffassung die letzten drei abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Reha-Maßnahme Februar, März und April 2026 zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: EEL Meldung _ Angabe Monate für Berechnungn Krankengeld

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Es handelt sich um zwei verschiedene Fallkonstellationen.


    In beiden Fällen ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nahtlos.

    Gibt es einen Anhaltspunkt, der uns die Sichtweise für die Zuordnung der Monate, die für die EEL Meldung erforderlich sind, erleichtert?


    Für uns ist noch nicht ganz eindeutig, welcher Beginn der AU regulär heranzuziehen ist, wenn es um die 3 Monate vor Erkrankung geht, die für die EEL Meldung erforderlich sind, es aber Unterbrechungen gibt.

  • 04
    RE: EEL Meldung _ Angabe Monate für Berechnungn Krankengeld

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    vereinfacht ausgedrückt hat der Arbeitgeber eine EEL-Meldung auszulösen, sobald für diesen ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, weil der Anspruchszeitraum durch die aktuelle Arbeitsunfähigkeit überschritten wird.
     
    Für die Berechnung des Regelentgelts in den Fällen, in denen der vom Ergebnis der Arbeit abhängige Akkord- oder Stücklohn von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ist (schwankende Monatsbezüge), ist das Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch 90 zu teilen.
     
    Liegen in dem auf 3 Monate verlängerten Bemessungszeitraum Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung vor oder ist der Versicherte noch keine 3 Monate im Betrieb beschäftigt, ist das erzielte Arbeitsentgelt durch 90 Tage abzüglich der Fehltage zu teilen. Fehlzeiten werden mindernd berücksichtigt, wenn sie für ganze Tage vorliegen. Teiltage bleiben bei der Minderung unberücksichtigt.
     
    Dieses ergibt sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 07.09.2022 in der Fassung vom 11.12.2024 zum „Krankengeld nach § 44, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV“, in dem Sie auch weitere Informationen zum Thema finden.
     
    Da uns durchaus bewusst ist, dass eine Festlegung der korrekten Bemessungszeiträume in der Praxis nicht immer einfach sein kann, empfehlen wir Ihnen, im Zweifelsfall die für die Krankengeldermittlung maßgeblichen Zeiträume mit der zuständigen Krankenkasse vorzeitig abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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