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  • 01
    EEL / Laufendes Brutto vereinbart

    Guten Tag, ich hätte gerne gewusst, ob nachstehende Arbeitsentgelte zum "Laufenden Brutto vereinbart (EEL)" gehören:

    (1) Vertraglich vereinbarte Gesundheitsprämie/-bonus, die/der pro Monat bezahlt wird, wenn man nicht krank gewesen ist.

    (1a) Wie sieht es aus, wenn die vorgenannte Gesundheitsprämie/-bonus immer erst mit der nächsten Monatsabrechnung bezahlt wird (da Frühabrechner)?

    (2) Freiwillig vom Arbeitgeber bezahlter monatlicher Bonus (für gutes Arbeiten im lfd. Monat).

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Wo findet man detaillierte Informationenen zu diesem Thema?

    Beste Grüße Tom

  • 02
    RE: EEL / Laufendes Brutto vereinbart

    Hallo Tom,


    zum Bruttoarbeitsentgelt in Sinne der „Elektronische Entgeltersatzleistung“ (EEL) gehören alle beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen und Entgeltfortzahlung im gemeldeten Zeitraum. Was zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienstbegriff „Arbeitsentgelt“ gehört, ergibt sich prinzipiell aus § 14 SGB IV sowie der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung). Grundsätzlich definiert § 14 Abs. 1 SGB IV Arbeitsentgelt als alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.


    In der Sozialversicherung erfolgt die Verbeitragung von laufendem Entgelt nach dem Entstehungsprinzip, für die zeitliche Zuordnung ist also die Entstehung des Zahlungsanspruches maßgebend (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Zeitversetzt gezahlte variable Bestandteile des Arbeitsentgelts (z.B. Mehrarbeitsvergütungen) und laufende Provisionen werden demnach berücksichtigt, sofern sie zur Berechnung der Beiträge dem maßgebenden Abrechnungszeitraum zugeordnet worden sind.


    Werden die variablen Arbeitsentgeltbestandteile regelmäßig monatlich zeitversetzt ausgezahlt, ist als Bruttoarbeitsentgelt das im Bemessungszeitraum tatsächlich abgerechnete Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Diese - auch im Beitragsrecht angewandte - Vereinfachungsregelung gilt dagegen nicht, wenn die variablen Arbeitsentgeltbestandteile in größeren Zeitabständen als monatlich (z. B. vierteljährlich) oder nur von Fall zu Fall (etwa nach dem Umfang der angefallenen Arbeit) verspätet abgerechnet und ausgezahlt werden. Dann sind die variablen Arbeitsentgeltbestandteile dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.


    Vor dem Hintergrund dieser sich aus der „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung“ ergebenden Regelungen, sind die von Ihnen unter (1) aufgeführte monatliche Gesundheitsprämie und der unter (2) beschriebene monatliche Bonus für gutes Arbeiten nach unserer Auffassung als laufendes EEL-Brutto mitanzugeben.


    Bei der unter (1a) beschriebenen zeitversetzt gezahlten Gesundheitsprämie wäre der im Bemessungszeitraum abgerechnete Betrag mitanzugeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: EEL / Laufendes Brutto vereinbart

    Ich muss bitte noch einmal nachfragen:


    Bei DATEV LODAS gibt es bei den Personalstammdaten im Bereich "Entgelt" (für Eingabe des festen Monatsgehaltes) ein darunter liegendes Feld

    "Sonstige Angaben für EEL: laufendes Brutto vereinbart: __________ EUR"


    Ferner kann in den Lohnarten angekreuzt werden, ob es sich bei der jeweiligen Lohnart um einen "variablen Entgeltbestandteil" handelt.


    Mir geht es um das einzutragende "laufende Brutto vereinbart". Zählt zum Gehalt die vertraglich vereinbarte Gesundheitsprämie/-bonus, die/der pro Monat bezahlt wird, wenn man nicht krank gewesen ist mit dazu , auch wenn sie für die Auszahlung eine Bedingung erhält? Wie sieht es mit dem Bonus für gutes Arbeiten aus, der freiwillig bezahlt wird?


    Das "laufende Brutto vereinbart" verstehe ich als vertraglich vereinbarter Grundanspruch. Das andere sind die variabelen Entgeltbestandteile, die schwankend bzw. flexibel erbracht werden.

    Was ist das "laufende Brutto vereinbart", also was steht ihm laut Vertrag mindestens zu?


    Dankeschön im Voraus. Viele Grüße Tom



     

  • 04
    RE: EEL / Laufendes Brutto vereinbart

    Hallo Tom,


    da unsere Recherche zu Ihrer Rückfrage im Rahmen unserer 24-Stunden-Garantie noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: EEL / Laufendes Brutto vereinbart

    Hallo Tom,


    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.


    Ihrer Definition zum „laufenden Brutto vereinbart als vertraglich vereinbarter Grundanspruch“ stimmen wir zu.


    Daher können bei Angabe in der in der EEL-Bescheinigung zur Krankengeldberechnung nach unserem Verständnis nur die Entgeltbestandteile angegeben werden, die dem Mitarbeiter als monatlicher Mindestanspruch zustehen.


    Der von Ihnen beschriebene Gesundheitsbonus als Belohnung für „nicht krank“ und der freiwillige Bonus „für gutes Arbeiten“ ist nach unserer Auffassung hier nicht einzutragen, da diese nicht fest vereinbart wurden.


    Weicht das Arbeitsentgelt bei einem fest vereinbarten Monatslohn in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab, wäre nach unserer Auffassung Zeitraum und Entgelt separat zu melden. Hierbei wären die oben beschriebenen Bonuszahlungen - sofern angefallen – mit anzugeben.


    Letztendlich kann die Frage zur Hinterlegung der korrekten Entgeltbestandteile nur durch den Softwareanbieter in Verbindung mit der zuständigen Krankenkasse verbindlich geklärt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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