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  • 01
    EEL- Entgeltbescheinigung Krankengeld und Entgeltumwandlung

    Hallo Expertenteam,


    bei uns gibt es Unklarheiten bzgl. der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld. Wir sind uns unsicher, wie Entgeltumwandlungen für Dienstwagen, Leasingfahrräder oder auch zur Altersvorsorge zu bescheinigen sind.


    Ein Beispiel:

    Ein Mitarbeiter hat über die Firma ein Leasingfahrrad erhalten und wandelt monatlich einen Betrag von 150 EUR (= Eigenanteil) um. Außerdem sind 10 EUR als geldwerter Vorteil zu versteuern und verbeitragen.


    Die Abrechnung sieht dann so aus:


    Tarifentgelt 3.000,00 EUR

    + geldw. Vorteil 10,00 EUR

    - Entgeltumwandlung 150,00 EUR

    -----------------------------------------------------------

    Steuer/SV-Brutto 2.860,00 EUR


    Welche (Brutto)Beträge sind nun in der EEL-Meldung anzugeben?

    - erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (EEL BRUEAZ1; frühere Papierbescheinigung 2.2)

    - vereinbartes Bruttoentgelt (EEL VEBBRU; frühere Papierbescheinigung 2.4)

    - abweichendes Bruttoarbeitsentgelt (EEL BRUEAZ2 …; frühere Papierbescheinigung 2.5)


    Außerdem stellt sich uns noch die Frage, ob Entgeltumwandlungen zur Altersvorsorge anders zu bescheinigen sind, als Entgeltumwandlungen zu Firmenfahrzeugen (PKW, Fahrräder).


    Für Ihre Unterstützung im Voraus schon mal vielen Dank.


    Freundliche Grüße


    G. Zimmermann

  • 02
    RE: EEL- Entgeltbescheinigung Krankengeld und Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diverse Fallkonstellationen bezüglich der steuerrechtlichen Beurteilung im Zusammenhang mit Leasingfahrrädern, Dienstfahrzeugen und Altersvorsorgeverträgen möglich sind.
    Da sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – auch für die Berechnung des Krankengeldes – nach der steuerrechtlichen Beurteilung richtet, ist uns hierzu nur eine allgemeine Auskunft möglich.
    Zur Klärung des Einzelfalles wenden Sie sich bitte direkt an die für diesen Fall zuständige Krankenkasse.
     
    Bezüglich des Krankengeldes sind die Regelungen zur Berechnung (§ 47 SGB V) und zum Ruhen des Krankengeldanspruchs (§ 49 SGB V) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Krankengeldes darf nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bescheinigt werden; Eigenanteile des Nutzers verringern das Brutto- bzw. Nettoentgelt und sind nicht zu übermitteln.
     
    Für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen. Hierzu gehört auch der geldwerte Vorteil, der sich aus dem Fahrradleasing ergibt.
     
    Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Fahrradleasings ist grundsätzlich zulässig und mindert – anders als bei Entgeltumwandlungen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden - das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt ein solcher Bestandteil das in die Entgeltbescheinigung einzugebende sozialversicherungspflichtige Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt.
     
    Eine Besonderheit gilt im Rahmen der Altersversorgung. Je nach Vertrag ist eine beitragsfreie Umwandlung von Arbeitsentgelt möglich. Hierbei wird das Krankengeld zunächst ohne Abzug der Entgeltumwandlung berechnet. Anschließend wird aus den Umwandlungsbeträgen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Abzugsbetrag ermittelt. Bei dieser Fallkonstellation sind diese Werte getrennt voneinander zu übermitteln.
     
    Eine sehr ausführliche Darstellung zu den anzugebenden Entgeltbestandteilen in der elektronischen Entgeltbescheinigung finden Sie in der sogenannten Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustauschs Entgeltersatzleistungen (abrufbar unter der Internetseite www.gkv-datenaustausch.de).
     
    Dort sind auch vielfältige Sonderkonstellationen dargestellt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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