Hallo Expertenteam,
bei uns gibt es Unklarheiten bzgl. der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld. Wir sind uns unsicher, wie Entgeltumwandlungen für Dienstwagen, Leasingfahrräder oder auch zur Altersvorsorge zu bescheinigen sind.
Ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat über die Firma ein Leasingfahrrad erhalten und wandelt monatlich einen Betrag von 150 EUR (= Eigenanteil) um. Außerdem sind 10 EUR als geldwerter Vorteil zu versteuern und verbeitragen.
Die Abrechnung sieht dann so aus:
Tarifentgelt 3.000,00 EUR
+ geldw. Vorteil 10,00 EUR
- Entgeltumwandlung 150,00 EUR
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Steuer/SV-Brutto 2.860,00 EUR
Welche (Brutto)Beträge sind nun in der EEL-Meldung anzugeben?
- erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (EEL BRUEAZ1; frühere Papierbescheinigung 2.2)
- vereinbartes Bruttoentgelt (EEL VEBBRU; frühere Papierbescheinigung 2.4)
- abweichendes Bruttoarbeitsentgelt (EEL BRUEAZ2 …; frühere Papierbescheinigung 2.5)
Außerdem stellt sich uns noch die Frage, ob Entgeltumwandlungen zur Altersvorsorge anders zu bescheinigen sind, als Entgeltumwandlungen zu Firmenfahrzeugen (PKW, Fahrräder).
Für Ihre Unterstützung im Voraus schon mal vielen Dank.
Freundliche Grüße
G. Zimmermann