Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    eAU

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich der eAU Abfragen , folgende Frage. Wenn ein Beschäftigter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (Ausfertigung für Arbeitgeber) , muss dann die eAU zusätzlich noch erfolgen oder kann auf diese dann verzichtet werden, da uns als AG alle Daten vorliegen?


    MFG


    LH Bezüge

  • 02
    RE: eAU

    Guten Tag,
     
    in den „Grundsätzen für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches“ des GKV-Spitzenverbandes ist geregelt, dass die Teilnahme am Datenaustausch eAU-Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten seit dem 01.01.2024 verpflichtend ist (§ 109 SGB IV). Dies resultiert aus der Tatsache, dass Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Arztpraxis zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen und diese nur auf dem Weg des elektronischen Verfahrens Mittteilung über Arbeitsunfähigkeitszeiten erhalten sollten.
     
    Durch die Nichtnutzung des eAU-Verfahrens kann es zu Unstimmigkeiten der Entgeltfortzahlungszeiträume und deren Anrechenbarkeit kommen. 
    Somit sollte es im eigenen Interesse des Arbeitgebers liegen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des eAU-Verfahrens bei den Krankenkassen abzurufen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.