Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der eAU Abfragen , folgende Frage. Wenn ein Beschäftigter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (Ausfertigung für Arbeitgeber) , muss dann die eAU zusätzlich noch erfolgen oder kann auf diese dann verzichtet werden, da uns als AG alle Daten vorliegen?
MFG
LH Bezüge