Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Fall bei einem Mitarbeiter und bitten um eine kurze Einschätzung:
Der Mitarbeiter ist seit dem 06.01.2026 arbeitsunfähig erkrankt und ist am 17.02.2026 aus der Lohnfortzahlung gefallen.
Über Angehörige haben wir erfahren, dass der Mitarbeiter inzwischen in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wurde.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag uns zuletzt bis einschließlich 20.07.2026 vor. Ab dem 21.07.2026 nicht mehr. Leider ist bislang jede Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeiter gescheitert.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:
Benötigt der Mitarbeiter während des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung weiterhin eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Von welchem Leistungsträger erhält der Mitarbeiter in dieser Situation Entgelt – von der Krankenkasse, dem Arbeitgeber oder der Pflegekasse?
Wie ist das Arbeitsverhältnis aus Arbeitgebersicht in dieser Zeit zu bewerten? Ist von einem ruhenden Arbeitsverhältnis auszugehen oder besteht dieses unverändert fort?
Für Ihre Unterstützung und eine kurze Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen