Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte zwei Fragen zum Thema eAU und AU in Papier:
1. Frage:
Kann oder muss der Arbeitgeber eine privatärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1b) akzeptieren?
2. Frage:
Wenn der Mitarbeiter*in eine Arbeitsbescheinigung in Papierform den Arbeitgeber vorlegt, muss der Arbeitgeber die eAU trotzdem abfragen? Oder ist das ein Kann aber kein Muss?
Vielen Dank im Voraus.
HG, S.Z.