Sehr geehrte Damen und Herren, einem AG wurde die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 (1) ESTG für sonstige Bezüge bewilligt.
Im Januar wurde der Jahresbeitrag der bKV (Sachbezug) 300,00 € mit der D-Lohnsteuer nach § 40 (1) ESTG abgerechnet und beitragsfrei in der SV. Im Juli sind 700,00 € Urlaubsgeld geplant dieses ist ebenfalls als nach § 40 (1) ESTG abzurechnen und somit auch beitragsfrei in der SV?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge