Guten Abend, für einen dualen Student werden von seinem Arbeitgeber die Studiengebühren übernommen. Monatlich ca. 700 Euro. Dazu erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 Euro. Weitere Geldzahlungen erhält er nicht. Wie ist die Aufwandsentschädigung zu beurteilen? Danke
Expertenforum - Duales Studium und Übernahme der Studiengebühren
Expertenforum
Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
-
01
Duales Studium und Übernahme der Studiengebühren
-
02
RE: Duales Studium und Übernahme der Studiengebühren
Sehr geehrter Fragesteller,
für die monatliche "Aufwandsentschädigung" von EUR 300,00 gilt beim geschilderten Sachverhalt aus steuerlicher Sicht: Der Betrag ist als Vergütung lohnsteuerpflichtig, ggf. (abhängig von der steuerlichen Behandlung der Studiengebühren) mit der Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung gemäß § 40a Abs. 1 (Steuersatz: 25 %) oder Abs. 2 (Steuersatz: 2 %) oder Abs. 2a (Steuersatz: 20 %) EStG, jeweils bei Vorliegen der dortigen Voraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service