Expertenforum - dualer Student

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  • 01
    dualer Student

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Fragen zur SV-Beurteilung eines dualen Studenten.

    Wir haben in 2021 einen dualen Studenten beschäftigt, der monatlich 250,00 € bekommen hat, durchschnittlich 24 Std./Woche gearbeitet hat (Rest Studiert/Schule) und familienversichert war.

    Wir haben ihn mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110 abgerechnet.

    Hintergrund war: er war unter 25 Jahre, er war familienversichert, er hat nur 250,00 € bekommen.

    Ist unsere Beurteilung korrekt?

    Viele Grüße

  • 02
    RE: dualer Student

    Hallo WS GmbH,
     
    Teilnehmer an dualen Studiengängen werden in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kraft Gesetzes grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und unterliegen damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“). Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 325,00 EUR, erfolgt die Beitragsentrichtung allein durch den Arbeitgeber (Geringverdienergrenze – Personengruppenschlüssel „121“).
     
    Inwiefern dabei die Regelungen des Mindestlohns oder einer „Mindestausbildungsvergütung“ zu berücksichtigen sind, sollte unter Beachtung arbeitsrechtlicher Kriterien geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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