Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    dual Studierende

    Liebes Expertenteam,


    folgender Sachverhalt:

    Der AG schließt einen Vertrag mit der IU Internationale Hochschule in dem er sich verpflichtet, die Studiengebühren zu übernehmen und direkt an die IU zu überweisen. Es besteht ein überwiegendes betriebliches Interesse. Die Studiengebühren sind als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 19 EStG steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Lauf unserem Tarifvertrag erhalten die dual Studierenden ein Entgelt nach einer Ausbildungsvergütung. Auf dieses Entgelt können zusätzlich übernommene Studienkosten angerechnet werden. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob die Studiengebühr (=Aufwandsentschädigung) bereits vom Bruttoentgelt abgezogen werden kann, so dass lediglich das restliche Entgelt verbeitragt wird.

     

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.