Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für unsere Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen. Es handelt sich um einen steuerfreien / sv-freien Sachbezug unter 50,00 Euro monatlich.
Besteht hier die Verpflichtung, diesen steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) monatlich im Lohnkonto der Mitarbeiter zu dokumentieren/aufzuzeichnen? Besteht auch eine Aufzeichnungspflicht in den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.