Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN wird in Kürze 60 Jahre. Seine DV (Altvertrag mit p. LSt) wird dann fällig, obwohl er noch mindestens 5 Jahre weiterarbeiten will.
Jährlich verdient er incl. Sonderzahlungen (Tantieme und WG) ca. 70 TEUR, also über BBG KV.
Es ist die Frage aufgetaucht, ob bezüglich der Sozialversichungspflicht für den AN eine Rentenzahlung oder Kapitalleistung günstiger wäre.
1. monatliche Rentenzahlung: wird der KV- und PV-pflichtige Betrag mit dem sv-pflichtigen Gehalt addiert, so dass wegen Überschreitung der BBG KV zumindest in den Jahren, in denen er noch arbeitet, keine SV anfällt?
2. Kapitalauszahlung: Es sind maximal 10 Jahre zu verbeitragen. Verhält es sich hier ebenso, dass die auf das Monat umgerechneten Beträge in der Zeit, in der er noch arbeitet zum sv-pflichtigen Gehalt addiert werden?
Vielen Dank für Ihre Info