Sehr geehrte Damen und Herren,
hin und wieder bleibt es nicht aus das auch einmal Änderungen im Dienstplan kurzfristig durch Krankheit o.ä. Ereignisse anfallen. In unserem Fall ergaben sich Änderungen die sich auf den morgigen Freitag und den Samstag dieser Woche niederschlagen.
Wie wäre in folgendem Szenario zu verfahren? Welche Auswirkungen hat der Fall für den AN, welche Möglichkeiten bleiben dem AG?
Ausgangslage: Mitarbeiter Hans Wurst ist lt. Arbeitsvertag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32h angestellt, es gilt die 5-Tage Woche (explizite Festlegung das hierbei strikt Montag-Freitag gilt existieren nicht), die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichen Belangen (Abbildung über Dienstplan, bei Wochenendarbeit Ausgleichstage unter der Woche etc.)
Ursprünglich war der Kollege für einen Dienst am Freitag geplant.
Aus unterschiedlichen Gründen ist eine Durchführung nicht möglich.
Die Dispo wollte den AN darauf hin für den Samstag der gleichen Woche einplanen.
Er hätte somit am morgigen Freitag frei gehabt und sollte dafür am Samstag zum Dienst kommen.
Als ihm diese Planänderung mitgeteilt wurde hat er den Dienstantritt mit den Worten "Samstags arbeite ich nicht" abgelehnt und das Thema war für ihn erledigt.
Fakt ist: Für ihn gibts am Freitag keine Möglichkeit seiner Beschäftigung bei uns nachzugehen.
Wie ist der Freitag mit Blick aufs Arbeitszeitkonto zu bewerten? Nicht anwesend würde m.E. Minusstunden bedeuten, zumal wir theoretisch statt dessen am Folgetag Arbeit hätten - das lehnt der AN aber ab.
Welche Auswirkungen hat die Arbeitsverweigerung des AN?