Liebes Expertenteam, eine unserer Mitarbeiterinnen, die seit August 2025 in Mutterschutz/Elternzeit ist, möchte während der noch laufenden Elternzeit einen Minijob in unserem Unternehmen machen. Welche DEÜV Meldungen sind zu erstellen? Eine Unterbrechungsmeldung wurde per 24.08.2025 und der Beginn der Elternzeit per 02.12.2025 gemeldet.
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DEÜV Meldungen Minijob in Elternzeit beim selben Arbeitgeber
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RE: DEÜV Meldungen Minijob in Elternzeit beim selben Arbeitgeber
Hallo Marion.K,
in der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation ist zum Zeitpunkt der Umstellung der bisherigen versicherungspflichtigen in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eine Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Meldegrund „31“ und eine Anmeldung zum Folgetag mit dem Meldegrund „11“ an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
Unabhängig davon, dass die Mitarbeiterin eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt ihr Krankenversicherungsschutz während der Dauer der Elternzeit weiterhin beitragsfrei erhalten.
Die Beiträge inklusive der Umlagen sind für diesen Zeitraum an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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