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  • 01
    DEÜV-Meldungen bei Verschmelzung von Betriebsnummern

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    welche Meldungen sind bei einer Verschmelzung von einer Betriebsnummer auf eine andere Betriebsnummer für die Mitarbeiter vorzunehmen? Mit unserem Abrechnungsprogramm würden Meldungen mit den Meldegründen 30/10 generiert werden. Ist dies korrekt oder müssten in unserem Fall DEÜV-Meldungen mit den Meldegründen 33/13 erstellt werden? Da dies nur über das SV-Meldeportal gemacht werden könnte, würde es einen enormen Aufwand bedeuten.


    Viele Grüße

    Karin Weber

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen bei Verschmelzung von Betriebsnummern

    Sehr geehrte Frau Weber,
    in Sachverhalten zum Thema „Betriebsübergang“ ist vordergründig die Frage zu klären, ob von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, weil der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt oder ob ein neuer Arbeitsvertrag mit einer rechtlich anderen (natürlichen oder juristischen) Person vereinbart wird.
     
    Insbesondere bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf, der Verschmelzung / Fusion (zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen - dritten - Unternehmen) und der Unternehmensspaltung, entstehen neue Beschäftigungsverhältnisse.
     
    Werden hierbei neue Beschäftigungsverhältnisse begründet, sind eine Ab- und Anmeldung zu erstellen (Meldegründe „30“ und „10“).
     
    Ist nach wie vor von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen, sind aber aus abrechnungstechnischen Gründen (z. B. unterschiedliche Betriebsnummern) Meldungen notwendig, hat dies mit den Meldegründen „33“ und „13“ zu erfolgen.
      
    Bleibt das rechtliche Beschäftigungsverhältnis unter gleicher Betriebsnummer so bestehen und erfolgt „nur“ abrechnungstechnisch ein Wechsel (z. B. der Beraternummer oder des Abrechnungssystems), wäre der Wechsel mit den Meldegründen „36“ und „13“ zu übermitteln. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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