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  • 01
    DEÜV Meldung bei unbezahltem Urlaub in Verbindung mit Austritt

    bei einem unbezahlten Urlaub kleiner einem Monat ist keine DEÜV Meldung abzugeben. Was ist aber, wenn der unbezahlte Urlaub angetreten wird und nach 14 Tagen ein Austritt erfolgt. Ist dann eine GD30 oder GD34 zu erstellen?

  • 02
    RE: DEÜV Meldung bei unbezahltem Urlaub in Verbindung mit Austritt

    Sehr geehrter Herr Carls,


    Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.


    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist. Endet die Beschäftigung innerhalb dieses Zeitraums, ist bei der Abmeldung das tatsächliche Ende zu berücksichtigen.


    In Ihren Fall liegt eine unbezahlte Fehlzeit zum Ende der Beschäftigung vor, so dass eine Abmeldung mit Grund „34“ zu erstellen ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


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