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  • 01
    DEÜV-Meldung bei Einmalbezug nach Austritt

    Guten Tag,

    bei einem Arbeitnehmer wurde zum 30.04.2026 die Abmeldung Grund 30 zum Vertragsende 31.03.2026 erstellt. Im Juni 2026 wurde dem monat März 2026 noch eine Sonderzahlung als Einmalbezug gezahlt. Das Abrechnungssystem erstellt für diesen Betrag eine Meldung mit Grund 54, storniert die Meldung Grund 30 und erstellt eine neue Meldung Grund 30. Hierbei ändert sich nur das Entgelt zur Rentenberechnung. Das Entgelt selbst bleibt unverändert. Die Meldung Grund 54 enthält nur das Entgelt der nächträglichen Sonderzahlung und das gesamte Entgelt zur rentenberechnung analog der Meldung Grund 30. Ist das so korrekt und auf welcher Grundlage wird keine neue Meldung Grund 30 mit dem vollständigen Entgelt (inkl. Sonderzahlung geleistet).

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    MfG Grit O.

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