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  • 01
    DEÜV Meldung bei befristeter EU-Rente nach Krankengeldbezug

    Wenn ein Mitarbeiter während des Krankengeldbezuges eine befristete EU-Rente bewilligt bekommen hat, mit welchem Abmeldegrund ist dann die DEÜV-Meldung vorzunehmen? Wie bei der Aussteuerung mit Bezug von Arbeitslosengeld mit Grund 30 oder dann mit Grund 34?

  • 02
    RE: DEÜV Meldung bei befristeter EU-Rente nach Krankengeldbezug

    Sehr geehrte Frau Clavell,
     
    wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns vorzunehmen.
     
    Eine rückwirkende Ummeldung (Beitragsgruppenänderung) ist mit einer Abmeldung Grund 32 und einer Anmeldung Grund 12 vorzunehmen.
     
    Erfolgt die Bewilligung während des Bezuges von Krankengeld, endet diese Geldleistung mit dem Tag des Eingangs des Rentenbescheids bei der Krankenkasse. Besteht die Beschäftigung im Anschluss an den Krankengeldbezug arbeitsrechtlich weiter, so hat der Arbeitgeber dies im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nach Ablauf eines Zeitmonats mit dem Meldegrund „34“ abzumelden. (§ 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV). Diese Monatsfrist sind Sozialversicherungstage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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