Hallo zusammen,
da es immer wieder unterschiedliche Aussagen (u. a. GKV-Rundschreiben, Urteile etc.) des genauen Meldezeitraums bei der 34er-DEÜV-Meldung gibt, stellt sich für mich folgende Frage:
Beispiel:
Krankengeld: 29.06.2024 - 30.07.2025 (MG 51)
Aussteuerung: ab 31.07.2025 (MG 34)
Befristete EM-Rente: ab 28.08.2025
Austritt: 30.06.2026
1. Welche Meldungen und vor allem welche Meldezeiträume wären hier abzusetzen?
2. Warum wird von Haufe (https://products.haufe.de/PI434/document/mydesk~HI3085046/LI4296062) im Beispiel zu Pkt. 1.4 beim Meldezeitraum nicht auf auf die Monatsfrist, sondern dem ersten Tag des darauffolgenden Monats, hier also dem 01.09.2026 und nicht dem 25.08.2026 abgestellt?
Die Monatsfrist erstreckt sich doch vom 25.08.2026 - 24.09.2026.
Gibt es hier eine Besonderheit die zu beachten wäre?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen