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  • 01
    DEÜV Abmeldung Grund 32

    Guten Tag,

    meine Mitarbeiterin war vom 07.11. bis 05.01. arbeitsunfähig. Ende der Lohnfortzahlung war 18.12. In der Zeit vom 19.12. bis 05.01. hat meine Mitarbeiterin Krankengeld bezogen. Eine Unterbrechungsmitteilung war nicht erforderlich, da sie keinen vollen Monat ohne Entgelt war. Ab 01.04. war ein Beitragsgruppenwechsel. Die Abmeldung Grund 32 umfasst den Zeitraum 01.01. bis 31.03.

    Nun werde ich aufgefordert, die Abmeldung Grund 32 mit dem Zeitraum 06.01. bis 31.03. abzugeben, da die Mitarbeiterin bis 05.01. Krankengeld bezogen hat. Meiner Meinung nach ist meine Abmeldung mit dem Zeitraum 01.01. bis 31.03. richtig. Oder liege ich hier falsch?

    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: DEÜV Abmeldung Grund 32

    Hallo Frau Bloch-Unger,

    da nach Ihrer Fallschilderung keine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund der Abgabe „51“ zu übermitteln war (Unterbrechungszeitraum ist weniger als kein voller Kalendermonat), ist bei der Übermittlung der „32er Meldung“  der komplette Zeitraum 01.01. bis 31.03.2026 zu hinterlegen. Daher stimmen wir Ihrer Auffassung zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: DEÜV Abmeldung Grund 32

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

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