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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01

    Hallo liebes Expertenteam,

    eine Mitarbeiterin, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, möchte bei einem anderen Arbeitgeber als Minijobberin angestellt werden. Darf in der Freistellungsphase ein Nebenjob bis 538,- € ausgeübt werden?

     

  • 02
    RE:

    Hallo Frau Drews,


    für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern unschädlich. Dies gilt unabhängig von deren Umfang und ob die Nebenbeschäftigung während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wird.


    Demzufolge kann die Mitarbeiterin während der Altersteilzeit geringfügig entlohnt bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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