Liebes Expertenteam,
wir haben einen Personalfall, der uns im Personalfragebogen kein Kind angegeben hat und nun erhielten wir über das BPV - Meldeverfahren ein Kind als Rückmeldung.
Wir haben bisher keine Geburtsurkunde vorliegen und möchten nun wissen, ob allein diese Rückmeldung für uns verpflichtend ist. Müssen wir das Kind nun als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen der Pfändung berücksichtigen? Oder dürfen wir das erst nach Vorlage der Geburtsurkunde?
Vielen Dank vorab