Liebe Experten,
wir haben einen Personalfall, bei welchem wir uns derzeit sehr unsicher hinsichtlich der Bewertung zur Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags sind. Hier die Fakten:
- Mitarbeiter ist verheiratet
- während der Ehe wird ein Kind geboren
- Mitarbeiter erhält damit die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung
- die Eheleute trennen sich, Eherpartner zieht mit Kind aus dem gemeinsamen Haushalt aus
- ein halbes Jahr später erfolgt durch das Gericht die Feststellung, dass der Mitarbeiter nicht der Vater des in der Ehe geborenen Kindes ist
- offizielle Scheidung erfolgt erst Monate später
Behält der Mitarbeiter die Elterneigenschaft und damit die Berechtigung weniger Pflegeversicherungsbeiträge zu bezahlen? Er lebte mit Frau und Kind ca die ersten 1,5 Lebensjahre des Kindes zusammen. Mit ca 2 Jahren des Kindes wurde die Vaterschaft gerichtlich aberkannt.
Vielen Dank und viele Grüße