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  • 01
    Bundesfreiwilligendienst/Beamte/Postbeamtenkrankenkasse Beitragsgruppen- und Personenschlüssel

    Guten Tag,

    wir haben eine Beamtin (55 Jahre), die bei der Postbeamtenkrankenkasse krankenversichert ist und einen Bundesfreiwilligendienst ableistet. Wie ist sie im Personengruppenschlüssel und im Beitragsgruppenschlüssel zu schlüsseln?

    Viele Grüße

    GaKn

  • 02
    RE: Bundesfreiwilligendienst/Beamte/Postbeamtenkrankenkasse Beitragsgruppen- und Personenschlüssel

    Hallo GaKn,


    Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn Ihnen Bezüge wie Taschengeld, Verpflegung und Unterkunft gewährt werden. Diese Bezüge sind immer beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.


    Sofern es sich – wie in Ihrem Sachverhalt - um eine Pensionärin (Beamtin im Ruhestand) wegen Erreichens einer Altersgrenze handelt, die einen Bundesfreiwilligendienst ableistet, ist diese in einem solchen Fall versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.


    In der Rentenversicherung sind diese Personen versicherungsfrei, wenn sie eine Pension wegen Alters beziehen. Trotz bestehender Rentenversicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil abzuführen.


    In der Arbeitslosenversicherung unterliegt die Pensionärin bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Versicherungspflicht.


    Demnach lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ (Personengruppenschlüssel „119“).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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