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  • 01
    Bonuszahlung an ehemaligen Mitarbeiter

    Ein ehemaliger Mitarbeiter, der vor über 3 Jahren ausgeschieden ist, erhält noch eine Bonuszahlung auf den Projektgewinn aus seiner Angestelltenzeit in Deutschland in Höhe von ca. 7000 €. Er lebt und arbeitet seit seinem Weggang in Belgien. Wie kann der ehemalige deutsche Arbeitgeber nun die Abrechnung und Auszahlung korrekt vornehmen? Was ist zu beurteilen und zu berücksichtigen? Eine ähnliche Konstellation liegt auch mit Spanien vor. Kommt man hier zum selben Ergebnis?

  • 02
    RE: Bonuszahlung an ehemaligen Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich sind jeweils die Vorgaben des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (vorrangig) zu beachten, soweit vorhanden. Sowohl für Belgien, als auch für Spanien existiert ein DBA.


    1. Belgien


    Das Besteuerungsrecht liegt nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA bei Deutschland. Die Einkünfte sind (als sonstige Bezüge) im Zufluss-Zeitpunkt lohnsteuerlich zu erfassen.

    Eine Besonderheit regelt Art. 2 des Zusatzabkommens vom 05.11.2002: Die deutsche Steuer wird (zum Ausgleich für belgische Steuerabzüge) um 8 Prozentpunkte gemindert.


    2. Spanien


    Nach Art. 15 Abs. 1 des DBA Spanien ergibt sich dieselbe Situation (Besteuerung in Deutschland), ohne die belgische Sonderregelung zur Steuerreduzierung. Die nachgezahlten Bezüge werden ebenfalls als sonstige Bezüge behandelt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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