Ein ehemaliger Mitarbeiter, der vor über 3 Jahren ausgeschieden ist, erhält noch eine Bonuszahlung auf den Projektgewinn aus seiner Angestelltenzeit in Deutschland in Höhe von ca. 7000 €. Er lebt und arbeitet seit seinem Weggang in Belgien. Wie kann der ehemalige deutsche Arbeitgeber nun die Abrechnung und Auszahlung korrekt vornehmen? Was ist zu beurteilen und zu berücksichtigen? Eine ähnliche Konstellation liegt auch mit Spanien vor. Kommt man hier zum selben Ergebnis?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Bonuszahlung an ehemaligen Mitarbeiter
-
02
RE: Bonuszahlung an ehemaligen Mitarbeiter
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind jeweils die Vorgaben des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (vorrangig) zu beachten, soweit vorhanden. Sowohl für Belgien, als auch für Spanien existiert ein DBA.
1. Belgien
Das Besteuerungsrecht liegt nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA bei Deutschland. Die Einkünfte sind (als sonstige Bezüge) im Zufluss-Zeitpunkt lohnsteuerlich zu erfassen.
Eine Besonderheit regelt Art. 2 des Zusatzabkommens vom 05.11.2002: Die deutsche Steuer wird (zum Ausgleich für belgische Steuerabzüge) um 8 Prozentpunkte gemindert.
2. Spanien
Nach Art. 15 Abs. 1 des DBA Spanien ergibt sich dieselbe Situation (Besteuerung in Deutschland), ohne die belgische Sonderregelung zur Steuerreduzierung. Die nachgezahlten Bezüge werden ebenfalls als sonstige Bezüge behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular