Sehr geehrte Damen und Herren, ein AG will eine bKV für 20 AN abschließen, welche allerdings die Sachbezugsgrenze von 50,00 € bereits ausgeschöpft haben.
Nach meiner Recherche ist die pauschale Abrechnung nach § 40 EStG (jährliche Beitragzahlung) und § 37 b (mtl. Beitragszahlung oder jährliche Beitragszahlung) EStG möglich.
Bisher fand jedoch keine Ausführung ob in dem Fall auch eine individuelle Besteuerung als Nettobezug keine Nettobezug möglich wäre. Könnten Sie mir in dem Punkt bitte weiterhelfen ob die Abrechnung in dem Fall auch als "normaler" Nettobezug möglich ist? Vielen Dank Kluge