Hallo.
Es besteht die Möglichkeit, die Beiträge einer betrieblichen Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, über § 40 EStG auf Antrag beim Finanzamt mit einem Pauschalsteuersatz zu versteuern.
Laut einigen Internetseiten ( z.B. bkvfirmenservice.de/bkv/steuern/pauschalversteuerung-40estg-bkv/) wäre dies dann auch beitragsfrei.
Meine Frage ist: Sind die Beiträge tatsächlich beitragsfrei? Bzw. unter welchen Voraussetzungen wären sie beitragsfrei?