Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    bKV mit Pauschalversteuerung nach 37b

    Hallo,

    ich bräuchte bitte Ihre Einschätzung zu folgendem Fall:

    Ein Arbeitgeber (AG) gibt jeden Monat diversen Arbeitnehmern (AN) Tankgutscheine (50 €; variiert welche AN diese bekommen). Zudem erhalten die AN jeden Monat eine bKV (Zusatzversicherung) in Höhe von 21 €.

    Um nicht mit der Sachbezugsgrenze von 50 € "Ärger" zu bekommen, besteuert der AG die bKV generell nach 37b EStG, so dass die Beiträge sv-pflichtig bei den AN abgerechnet werden.

    DATEV gibt hier vor: "Pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b müssen in der Sozialversicherung als sonstiger Bezug pflichtig abgerechnet werden."

    Ich habe hier jedoch so meine Zweifel. Müsste es bei monatlichen Beiträgen nicht ein laufender Bezug sein?

    Das Ganze spielt nun eine Rolle, weil ein AN in den Krankengeldbezug kommt. Wäre es ein laufender Bezug, könnte die bKV im Zeitraum des Krankengeldbezugs ja als sv-freier Bezug weiterlaufen (da freiwillig und unter 50 €) - richtig? Bei Behandlung als Einmalbezug jedoch nicht.

    Wie ist hier Ihre Einschätzung zum Thema bKV? Einmalbezug oder laufender Bezug (bei monatlicher Zahlweise)?

     

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.