Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird ein neuer Mitarbeiter bei einem Unternehmen eingestellt mit folgenden Eigenschaften:
- weiterhin Soldat bei der Bundeswehr
- Umschüler in dem Unternehmen mit Förderung über eine Bildungsmaßnahme nach § 7 Soldatenversorgungsgesetz
- er bekommt keine Ausbildungsvergütung oder anderes Entgelt im Unternehmen
- er bekommt weiter seine Vergütung über die Bundeswehr
- er wurde bei der Handwerkskammer als Umschüler gemeldet
Meine Fragen dazu. Wie muss der Arbeitnehmer angemeldet werden (Beitragsgruppe/Personengruppe)? Welche Beiträge müssten eventuell abgeführt werden? Muss eine Meldung an die Berufgenossenschaft erfolgen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen D.Scharn