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  • 01
    Bildungsmaßnahme nach dem Soldatenversorgungsgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es wird ein neuer Mitarbeiter bei einem Unternehmen eingestellt mit folgenden Eigenschaften:


    - weiterhin Soldat bei der Bundeswehr

    - Umschüler in dem Unternehmen mit Förderung über eine Bildungsmaßnahme nach § 7 Soldatenversorgungsgesetz

    - er bekommt keine Ausbildungsvergütung oder anderes Entgelt im Unternehmen

    - er bekommt weiter seine Vergütung über die Bundeswehr

    - er wurde bei der Handwerkskammer als Umschüler gemeldet


    Meine Fragen dazu. Wie muss der Arbeitnehmer angemeldet werden (Beitragsgruppe/Personengruppe)? Welche Beiträge müssten eventuell abgeführt werden? Muss eine Meldung an die Berufgenossenschaft erfolgen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen D.Scharn


     

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