Guten Tag,
einer unserer Mitarbeiter war aufgrund seiner ärztlichen Tätigkeit von der DRV befreit und hat seine RV-Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in ein Versorgungswerk eingezahlt.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Einzahlungen in das Versorgungswerk nicht mehr möglich.
Der Mitarbeiter ist weiterhin fortlaufend bei uns beschäftigt. Er bezieht noch keine Rente aus dem Versorgungswerk.
Könnten Sie uns bitte einmal mitteilen, was hier der richtige Beitrags- und Personengruppenschlüssel ist bzw. ob lediglich der AG den halben Beitrag in die DRV abführen muss oder ob auch der Mitarbeiter hier weiter beitragspflichtig ist (da er noch keine Rente bezieht)?
Entweder BGR 1121 mit PGR 101 ODER BGR 1321 mit PGR 101?
Vielen Dank.