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  • 01
    BGR nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

    Guten Tag,


    einer unserer Mitarbeiter war aufgrund seiner ärztlichen Tätigkeit von der DRV befreit und hat seine RV-Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in ein Versorgungswerk eingezahlt.

    Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Einzahlungen in das Versorgungswerk nicht mehr möglich.

    Der Mitarbeiter ist weiterhin fortlaufend bei uns beschäftigt. Er bezieht noch keine Rente aus dem Versorgungswerk.


    Könnten Sie uns bitte einmal mitteilen, was hier der richtige Beitrags- und Personengruppenschlüssel ist bzw. ob lediglich der AG den halben Beitrag in die DRV abführen muss oder ob auch der Mitarbeiter hier weiter beitragspflichtig ist (da er noch keine Rente bezieht)?


    Entweder BGR 1121 mit PGR 101 ODER BGR 1321 mit PGR 101?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: BGR nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

    Hallo Medi_Lohn,
     
    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Sehen - wie in Ihrem Fall - die Satzungsregelungen der Ärzteversorgung ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt (Beitragsgruppe „3“).
     
    In der Arbeitslosenversicherung unterliegt die Beschäftigung nach Erreichen der Grenze für die Regelaltersrente der Beitragsfreiheit. Allerdings hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten (Beitragsgruppe „2“).
     
    Da nach Ihrer Schilderung noch keine Rente aus dem Versorgungswerk bezogen wird, lautet  bei einer gesetzlich krankenversicherten Person der Beitragsgruppenschlüssel „1321“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „101“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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