Hallo liebes Experten-Team,
können Sie mir bitte sagen, ob der Bezug einer vollen EM-Rente der Unfallkasse (Verletztenrente) SV-rechtliche Auswirkungen auf eine daneben ausgeübte abhängige Beschäftigung hat? M.E. besteht weiterhin reguläre Beitragspflicht in allen SV-Zweigen nach den allgemeinen Beitragssätzen. Die Beitragsfreiheit in der AV gilt nur für Bezieher einer vollen EM-Rente aus der gesetzlichen RV, oder?
Danke für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Sabine H.