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  • 01
    Bezug einer vollen EM-Rente der Unfallkasse - SV-rechtliche Auswirkungen?

    Hallo liebes Experten-Team,


    können Sie mir bitte sagen, ob der Bezug einer vollen EM-Rente der Unfallkasse (Verletztenrente) SV-rechtliche Auswirkungen auf eine daneben ausgeübte abhängige Beschäftigung hat? M.E. besteht weiterhin reguläre Beitragspflicht in allen SV-Zweigen nach den allgemeinen Beitragssätzen. Die Beitragsfreiheit in der AV gilt nur für Bezieher einer vollen EM-Rente aus der gesetzlichen RV, oder?


    Danke für Ihre Hilfe.


    Viele Grüße

    Sabine H.

  • 02
    RE: Bezug einer vollen EM-Rente der Unfallkasse - SV-rechtliche Auswirkungen?

    Guten Tag,


    wir stimmen Ihnen zu, dass in Bezug auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente der Unfallkasse keine Besonderheiten bestehen. Die Beschäftigung unterliegt (weiterhin) der Arbeitslosenversicherungspflicht.


    Der § 28 Abs. 1 SGB III (Sozilagesetzbuch III) umfasst im Rahmen der Versicherungsfreiheit tatsächlich nur die Personen, bei denen eine volle Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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