Guten Tag,
wie haben in unserem Unternehmen 3 Mitarbeiter die aus dem Europäischen und nicht Europäischen Ausland sind. Diese MA sind im Labor und an Maschinen beschäftigt, sowie bei Förderprojekten des Landes bzw. EU.
2 Personen verstehen etwas Deutsch, sprechen selbst aber kein Deutsch. Die andere Person kann einfache Sachverhalte in deutscher Sprache verstehen und sprechen.
Aus unserer Sicht ist Kommunikation in einem Unternehmen immer ein Schlüssel zur erfolgreichen Zusammenarbeit.
Nachdem wir Mails an das gesamte Unternehmen immer zweisprachig verfasst hatten und wir drei unserer Mitarbeiter*innen langfristig binden möchten, ist es aus unserer Sicht von ganz überwiegendem betrieblichen Interesse, dass diese ihre Deutschkenntnisse weiter verbessern. Einige unserer Mitarbeiter*innen sprechen kaum englisch, so dass zwischen ihnen und den nicht deutschsprechenden Kolleg*innen eine nicht ausreichende direkte Kommunikation möglich ist, obwohl sie gemeinsam in einem Labor/an einer Maschine arbeiten. Dies wird zukünftig von uns allerdings mehr und mehr verlangt werden.
MA 3 ist auch für unsere Förderprojekte unterwegs, in denen nur deutsch gesprochen wird, wo sie nach eigener Aussage manchmal nicht alles verstanden hatte.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, das wir die Deutschkurse zur Sprachverbesserung z.B. zu A1, B2.2 für diese MA bezahlen können ohne das ein Sachbezug entsteht. Wir gehen von gleichem aus wenn die MA die Kurse selbst bezahlen und wir das erstatten. Die Kurse würden die MA in ihrer Freizeit absolvieren.
Wir gehen hier von überwiegend betrieblichem Interesse aus.
Danke für Ihre Einschätzung.
Gruss
Markus Vecek