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  • 01
    Bewirtung von Mitarbeitern

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich habe eine grundsätzliche Frage zu Bewirtung von Mitarbeitern. Wir wollen unseren Azubi im neuen Lehrjahr als Willkommensgeste ein Lunchpaket mit einem Getränk, Süßigkeiten, einem belegten Brötchen am ersten Tag übergeben. Kosten ca. 10,00 EUR/Paket/Azubi. Was müssen wir hier beachten? Wird dieses Lunchpaket SV pflichtig? Wäre es SV frei wenn es in Höhe des Sachbezuges von 4,57 EUR wäre?

  • 02
    RE: Bewirtung von Mitarbeitern

    Hallo M. Dammann,
     
    geringfügige Aufmerksamkeiten, wie sie im „gesellschaftlichen Verkehr aufgrund eines  persönlichen Anlasses“ üblich sind (z.B. die Überreichung eines Lunchpaketes bei  Ausbildungsbeginn), unterliegen nicht der Steuer- und damit auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Beitragsfreie Aufmerksamkeiten stellen nur Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60,00 € dar, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Geldzuwendungen dagegen gehören stets zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.
     
    Nach unserer Auffassung kann die „Zurverfügungstellung des Lunchpaketes“ im Rahmen des Ausbildungsbeginns als „persönliche Aufmerksamkeit“ beitragsfrei abgerechnet werden, sofern Steuerfreiheit vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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