Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu Bewirtung von Mitarbeitern. Wir wollen unseren Azubi im neuen Lehrjahr als Willkommensgeste ein Lunchpaket mit einem Getränk, Süßigkeiten, einem belegten Brötchen am ersten Tag übergeben. Kosten ca. 10,00 EUR/Paket/Azubi. Was müssen wir hier beachten? Wird dieses Lunchpaket SV pflichtig? Wäre es SV frei wenn es in Höhe des Sachbezuges von 4,57 EUR wäre?