Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die sich wie folgt krank gemeldet hat:
04.05.2026 - 04.05.2026 ohne Attest
05.05.2026 - 08.05.2026 KH Aufenthalt
11.05.2026 - 25.05.2026 AU Erstbescheinigung
26.05.2026 - 21.06.2026 AU
Uns geht es um die Berechnung der 6 Wochen.
Der 09.05.2026 - 10.05.2026 ist ein Wochenende.
Soweit wir wissen, handelt es sich um die ein und die selbe Erkrankung.
Muss der 09.05.2026 - 10.05.2026 auch in die 6 Wochen mit einberechnet werden, da die Mitarbeiterin bis zum 08.05.2026 krank war und fortführend zum 11.05.2026. Die 3 Tage ohne Attest wären bei der ein und der selben Erkrankung schon längst überschritten. Wir hätten die AU ab dem 05.05.2026 als durchgehend angesehen.
Da es bis zum 08.05.2026 ein Krankenhausaufenthalt war, wird der nachfolgende Arzt am 09.05.2026 nicht rückwirkend eine AU für die Zeit ausstellen, da keine Erstbescheinigung Seitens von ihm ausgestellt wurde.
Auch haben wir die Info erhalten, dass selbst wenn Mitarbeiter die ersten 3 Tage ohne Attest krank sind aber fortfolgend sich krankschreiben lassen,d ie 3 Tage zu den 6 Wochen angerechnet werden. Stimmt dies? - Bis dato haben wir die Berechnung der 6 Wochen nur auf Grundlage von vorliegenden AU Bescheinigungen berechnet.
Bitte um Hilfestellung, wie sich die 6 Wochen auf Grundlage der oben genannten AU Zeiträume berechnen.
Danke vorab.