Hallo und einen schönen Guten Tag,
ich habe einen Beschäftigten, welcher freiwillig gesetzlich versichert ist. Er hatte dieses Jahr eine befristete Teilzeitbeschäftigung vom 12.01.2026 bis 30.04.2026. Auch mit dieser befristeten Teilzeitbeschäftigung ist er nach vorrausschauender Berechnung über der Versicherungspflichtgrenze. Bleibt also weiterhin gesetzlich freiwilig versichert. Nun ist es so, dass er die befristete Teilzeitbeschäftigung über dem 30.04.2026 bis zum 31.10.2026 verlängern möcht. Nun ergibt die Prüfung der Versicherungspflichtgrenze, dass er diese vorrausschauend betrachtet um 3.603,89 EUR unterschreiten wird. Damit wäre er ja wieder versicherungspflichtig. Ab wann stelle ich denn auf gesetzliche Versicherung um? Rückwirkend ab 12.01.2026 oder ab 01.05.2026?