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  • 01
    Beurteilung KV-Pflicht/-Freiheit

    Folgender Sachverhalt:


    Mitarbeiter sv-pflichtiges Entgelt 2026: 77.500 Euro 2027: 90.000 Euro (große Spane kommt wegen einer Erhöhung in 2026). Im SV-Brutto sind keine besonderen Entgelte (Mehrarbeit oder Schicht) enthalten.


    Ist der Mitarbeiter ab 2027 als freiwilliges Mitglied zu melden oder bleibt er als pflichtversichertes Mitglied in der Kasse ?

  • 02
    RE: Beurteilung KV-Pflicht/-Freiheit

    Hallo Herr Armbruster,


    zur Prüfung des „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht, und zwar auch dann, wenn Beginn und Höhe bereits vorher feststehen.


    In einer vorausschauenden Betrachtungsweise ist auf der Grundlage eines Zeitjahres (Beispiel: 01.09.2026 - 31.08.2027) das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln. Das zum Zeitpunkt der Prüfung maßgebende monatliche Arbeitsentgelt wird (immer) mit zwölf multipliziert. Dies gilt selbst dann, wenn die Beschäftigungsdauer aufgrund einer Befristung des Arbeitsverhältnisses weniger als zwölf Monate beträgt.


    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist also immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Kalenderjahres verglichen wird (hier: 2026 allgemein 77.400,00 €). Die Ermittlung erfolgt stets zukunftsbezogen.


    In Ihrem Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Entgelterhöhung im Kalenderjahr 2026 eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchzuführen. Da das von Ihnen ermittelte Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2026 und 2027 (voraussichtlich 84.150,00 €) überschreitet, unterliegt der Mitarbeiter ab 01.01.2027 nicht mehr der Krankenversicherungspflicht und ist als freiwilliges Mitglied zu melden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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