Hallo Expertenforum,
wir haben eine Mitarbeiterin als geringfügig entlohnte Beschäftigte vom 01.07.2026 bis 31.10.2026 mit einer Vergütung von monatlich 595 € eingestellt.
Die Mitarbeiterin ist in ihrer Hauptbeschäftigung in Altersteilzeit und hat eine weitere geringfügige Beschäftigung, die sie aber bereits 5 Jahre vor dem Beginn der Altersteilzeit ausübt.
Wie muss die geringfügige Beschäftigung vom 01.07.-31.10.2026 in der Sozialversicherung beurteilt werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße