Expertenforum - Betriebsveranstaltung

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  • 01
    Betriebsveranstaltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es fand ein Sommerfest statt. 58 AN Unternehmen A und 6 AN eine Betriebes mit dem eng zusammen gearbeitet wird. Kosten pro Person 150,00 €. Ist nachfolgende Einordung korrekt:

    150,00 € - 110,00 € FB = 40 € x 58 AN = pauschale Lohnsteuer 25 % oder individueller Steuersatz

    150,00 € x 6 AN = 900,00 € P-Lst nach § 37 b EStG 30 %


    Vielen Dank! Kluge

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Abrechnung hinsichtlich der eigenen Arbeitnehmer kann wie geplant werfolgen.


    Bei den fremden Arbeitnehmern ist keine Pauschalsteuer abzuführen, wenn der Bewirtungsaspekt beim Sommerfest im Vordergrund stand, da die Finanzverwaltung die Teilnahme an einem einzelnen Essen nicht als steuerpflichtige Einnahme behandelt (BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (BStBl I S. 468)

    IV C 6 – S 2297-b/14/10001 – 2015/0331056, Tz. 10). Ansonsten (bei erheblichem Anteil anderer Leistungen, z.B. Unterhaltung) wäre Pauschalsteuer abzuführen wie vorgesehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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