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  • 01
    Betriebsübergang ohne Abmeldung im alten Betrieb

    Hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter wird zum 01.07. einen Betriebsübergang vollziehen und erhält auch dafür einen neuen Vertrag etc. Der Betrieb hat auch seine eigene Betriebsnummer. Nun möchte der Kunde, dass der Mitarbeiter im alten Konzern auf ruhend gestellt und nicht abgemeldet wird bzw. austreten soll. Ist dies überhaupt möglich? Es ist überhaupt nicht absehbar, dass der Mitarbeiter jemals in den alten Konzern zurückkehren wird. Er hat dort auch keine Beschäftigung und wird nur im neuen Betrieb arbeiten.


    MfG

  • 02
    RE: Betriebsübergang ohne Abmeldung im alten Betrieb

    Guten Tag,
     
    die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus und besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen ohne Entgelt fort (z. B. bei Bezug einer Entgeltersatzleistung). Da in Ihrem Fall ein Betriebsübergang stattgefunden hat und nach Ihren Angaben ein neuer Vertrag vorliegt, gehen wir davon aus, dass der bisherige Arbeitsvertrag beendet wurde. Dann bestünde auch keine Beschäftigung beim alten Arbeitgeber und damit keine Sozialversicherungspflicht mehr.
     
    Auch mit fortbestehendem Arbeitsvertrag endet ohne Entgeltzahlung das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nach spätestens einen Monat und ist dann abzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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